Das Grabdenkmal des Schlosshauptmanns Christoph von Häring
An der Südseite der Kirche befindet sich das Grabdenkmal des Christoph von Häring, Schlosshauptmann auf Schloss Schraplau. Er ist wohl einer der bekanntesten Bürger Schraplaus: der sagenumwobene „Pickelhäring“.
Im Laufe der Jahrhunderte wurde das Denkmal immer wieder beschädigt. Allerdings trugen die letzten Jahrzehnte am meisten zur Zerstörung des Epitaphs bei. Der „saure Regen“ griff die feinen Strukturen an und zerstörte sie. Dazu kamen bewusste Beschädigungen und bei Einrüstarbeiten zum Dachdecken wurde einfach eine Gerüststange in das Mauerwerk am Denkmal getrieben.
Das bis vor Kurzem nur noch schlecht zu erkennende Grabdenkmal wurde im Jahre 2007 restauriert und wird somit für die nächsten Generationen erhalten.
Die Sage vom Pickelhäring
Ein Grabdenkmal an der Kirche in Schraplau zeigt einen Ritter, dem die rechte Hand fehlen soll. Es ist Pickelhäring. Er war der Schlossherr von Schafstedt und ein guter Freund des Grafen Pappenheim, dem das Schloss Schraplau gehörte. Als nun auf dem Schloss Taufe gefeiert wurde, lud Graf Pappenheim natürlich auch seinen Freund ein. Während der Feier wurde viel getrunken und gespielt. So sollte Pickelhäring dem Grafen Pappenheim einen Kuss geben. Dieser hatte bereits sehr viel Wein getrunken und biss seinen Freund voller Übermut in die Nase. Darüber war der Pappenheim so wütend, dass er Pickelhäring ohrfeigte. Dieser verließ daraufhin ebenfalls wütend das Schloss und schwor : “Pappenheim, diese Ohrfeige sühnt nur dein Blut!“ Kurze Zeit später erschoss Pickelhäring seinen Freund aus dem Hinterhalt. Er stellte sich dann selbst dem Gericht und es wurde folgendes Urteil gefällt.: “Pickelhäring soll entweder das Land verlassen oder sich die rechte Hand abhauen lassen.“ Er entschied sich dafür, dass ihm die rechte Hand, mit der er seinen Freund erschossen hatte, abgehauen wurde. Als er Jahre später fühlte, dass sein Ende nahe ist, befahl er, dass er neben dem Grab seines Freundes Pappenheim begraben werde. Darüber sollte ein Stein errichtet werden, auf dem er ohne die fehlende Hand dargestellt ist.
Die reale Person - Schlosshauptmann Christoph von Häring
Unter Graf Johann Georg II. war Christoph Hauptmann auf dem Schloss Schraplau. Die Familie Häring war in Bornstedt, Mittelhausen, Farnstädt, Blankenheim und Gefälle zu Tornitz im Saalkreis begütert. Bereits um 1265 findet man den Ritter Heinrich von Häring in Mansfeld. Christoph von Häring stammt von Bornstedt. Er war mit Anna Martha, geborene von Trebra, verheiratet.
Christoph besaß ein Freigut und führte die Geschäfte des Oberamtes mit dem Amtsverwalter Leonardt Trummer.
Felix Burckhardt schreibt in seiner Chronik „Schraplau – Beiträge zur Geschichte der Stadt und Herrschaft Schraplau“:
„Am 10.09.1643 fand auf dem Schloss die Taufe der Tochter Barbara Magdalena von Johann Georg II statt. Es ist anzunehmen, dass es sich bei dieser Taufe um die in der Pickelhäringsage erwähnte Festlichkeit handelt, bei der der verhängnisvolle Streit entstanden sein soll. Wenige Tage später, am 13. Sept., wurde Christoph von Häring, von einem Jungen Költschaw von Schafstädt jämmerlich und erbärmlich erschossen. ... Erst am 26. Sept. wurde der Erschossene mit einer Leichenpredigt und herrlichen Comitat (feierliches Geleit) begraben.“
Im Sterberegister der Kirchengemeinde Schraplau aus dem Jahre 1643 findet sich folgender Eintrag:
„Den 26. Septembris ist der wohl Edle, gestrenge furchtlose Christoph von Häring, Gräfl.Manßfeld. Haubmann allhier / so den 23.ehedem zwi / schen 2.und 3.Uhren / von einem Jungen Köz / schau von Schafstädt, Jämmer- Und erbärm- / lich erschossen / mit einer Leichpredigt und herrliche Comitat, Zur Ehre bestadet worden.“
Das Grabdenkmal an der Kirche
Das Denkmal stellt einen Ritter aus der Zeit des Dreißigjährigen Krieges dar. „Der unbedeckte Kopf zeigt dichtes, lang auf die Schulter herabwallendes Haar und eine kurzen, spitzen Kinnbart wie auch Schnurrbart von genau derselben Form, welche Gustav Adolf getragen haben soll. Die Nase und der Mund sind leider stark beschädigt. Die Schultern bedeckt ein breit ausliegender Spitzenkragen, wie auch große, weit zurückgeschlagene Spitzenmanschetten an den Aermeln und breitzackige Spitzen an der kurzen, in der Kniegegend durch ein Zugband zusammengerafften Hose erscheinen.
Die rechte Seite schmückt eine Schärpe. Während die linke Hand an den mit einem Korbgefäß versehenen Degen gelegt ist, hält die rechte einen mit wallender Feder geschmückten, fast senkrecht abfallenden, großkrempigen Reiterhut, so dass die rechte Hand breit auf der Hutkrempe aufliegt.“ (aus: Größler und Brinkmann, Bau- und Kunstdenkmäler des Mansfelder Seekreises, S.355)
Die Inschrift des Grabmals hat sich nicht erhalten. Schon Prof. Größler konnte 1894 nichts mehr erkennen. Die Wappenreste weisen aber auf Christoph von Häring:
- Neben der Figur befinden sich beiderseits jeweils vier Familienwappen. Auf der linken, heraldischen Seite befinden sich die seiner Ehefrau Maria von Trebra. (rechts vom Betrachter):
1. Wappen
- auf schwarz zwei goldene Schrägrechtsbalken und einem dreifachen Helmschmuck mit der ehemaligen Inschrift: Maria von Häringen geb.Trebra
2. Wappen
- auf schwarz zwei goldene Schrägrechtsbalken und einem dreifachen Helmschmuck mit der ehemaligen Inschrift: der von Trebra
3. Wappen
- Balken mit drei Rosen (nach rechts fallend) und dem Helmschmuck bestehend aus 3 Hackmessern und der ehemaligen Überschrift „der von Birkaw“
4. Wappen
- schräg, nach rechts oben, gestellte Leiter, mit einer nicht lesbaren Überschrift „der..“ Helmschmuck bestehend aus drei Federn
Auf der rechten, heraldischen Seite befinden sich immer die Wappen des Verstorbenen, also die Wappen von Christoph. (links vom Betrachter):
- 1. Wappen - schräg liegender Fisch (Hering) und einem fünffachen Helmschmuck
- 2. Wappen - nicht erkennbar ( Nixenschwanz??); ohne Helmzier
- 3. Wappen - nicht erkennbar (schräg liegende Figur ???) und Helmschmuck
- 4. Wappen - nicht erkennbar und Helmschmuck (eventuell 3 Kugeln)